Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lagerung bei SpeicherBOXX Kleve
Stand: 15.09.2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der SpeicherBOXX Smart GmbH, An der Hessenhalle 5, 35398 Gießen, Deutschland, E-Mail: info@speicherboxx.de, Telefon: 0800 3213030, („SpeicherBOXX“) und dem Kunden über die Nutzung einer Lagereinheit am Standort Kleve.
Die AGB werden dem Kunden vor der Buchung zugänglich gemacht und durch eine gesonderte Bestätigung in den Vertrag einbezogen. Der Kunde kann sie speichern und ausdrucken. Die Datenschutzerklärung und – sofern gewählt – die Versicherungsbedingungen gelten ergänzend, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
Der Kunde muss Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, in Textform mitteilen.
2. Vertragsschluss und Bonitätsprüfung
Die Darstellung von Lagereinheiten und Preisen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn SpeicherBOXX die Buchung nach erfolgreicher Bonitätsprüfung ausdrücklich bestätigt. Eine Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestätigung bezeichnet ist.
SpeicherBOXX kann vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft bei [genaue Creditreform-Gesellschaft und Anschrift gemäß Vertrag einsetzen] einholen. Hierzu können die für die eindeutige Identifizierung und Prüfung erforderlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum, an Creditreform übermittelt werden. Die Prüfung dient ausschließlich der Entscheidung über den Vertragsschluss und die angebotenen Zahlungsbedingungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Bei einem nicht ausreichenden, unklaren oder technisch nicht auswertbaren Ergebnis wird die Buchung nicht automatisch endgültig bestätigt. SpeicherBOXX kann den Vorgang manuell prüfen oder den Vertragsschluss ablehnen. Eine endgültige Entscheidung erfolgt nicht ausschließlich aufgrund eines automatisiert erzeugten Bonitätswerts, soweit gesetzliche Schutzvorschriften entgegenstehen.
Bis zur ausdrücklichen Vertragsbestätigung besteht kein Anspruch auf eine Lagereinheit, den Zugang zur Anlage, eine Boxenzuweisung oder einen Zugangscode. Wird vor der Vertragsbestätigung bereits ein Betrag autorisiert oder eingezogen, wird er bei Nichtzustandekommen des Vertrags nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen freigegeben oder zurückerstattet. Soweit für die konkrete Bonitätsabfrage eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat, freiwillig und nicht vorangekreuzt eingeholt.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag ist ein monatlich wiederkehrender Vertrag und läuft bis zu seiner wirksamen Kündigung. Er kann zum Ende der jeweiligen Lagerperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb der im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist eingehen. Sie erfolgt vorrangig über das Kundenkonto oder alternativ in Textform an SpeicherBOXX. Nach Vertragsende fallen keine weiteren Lagergebühren an, sofern der Kunde die Waren fristgerecht entfernt und alle offenen Beträge beglichen hat.
4. Lagerung und Berechtigung
Nach wirksamem Vertragsschluss und vollständiger Zahlung darf der Kunde Waren ausschließlich in der zugewiesenen Einheit lagern. Er bestätigt, die Waren zu kennen, und versichert, deren Eigentümer oder zur Einlagerung und Verfügung berechtigt zu sein.
SpeicherBOXX kennt Art, Menge und Wert der Waren nicht, nimmt sie nicht in Besitz und ist weder Verwahrer noch Lagerhalter. Der Vertrag begründet kein Miet- oder Pachtrecht an einer bestimmten Einheit. Größen- und Maßangaben können geringfügig abweichen; maßgeblich ist die tatsächlich bereitgestellte Einheit.
5. Gebühren und Zahlungen
Der Kunde zahlt die im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung angegebenen Lagergebühren sowie vereinbarte Zusatzentgelte. Lagergebühren und Versicherungsentgelte sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu zahlen. Hinzu kommen, soweit vom Kunden zu vertreten, angemessene Kosten des Zahlungsverzugs, der Rechtsverfolgung, der Reinigung, Reparatur, Entsorgung und sonstiger erforderlicher Maßnahmen sowie gesetzliche Steuern und Abgaben.
Bei mehreren Verträgen kann SpeicherBOXX diese in einem Kundenkonto zusammenfassen und Zahlungen nach billigem Ermessen auf die älteste fällige Forderung anrechnen.
6. Zahlungsverzug und zurückgelassene Waren
Bei Zahlungsverzug kann SpeicherBOXX den Zugang zur Anlage und Einheit sperren, die Einheit betreten, Waren überprüfen oder sie in eine andere Einheit verbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die dadurch entstehenden angemessenen Kosten trägt der Kunde, soweit er den Verzug zu vertreten hat. Lagergebühren können bis zur vollständigen Zahlung oder bis zur zulässigen Verwertung, dem Verkauf oder der Entsorgung weiterlaufen.
SpeicherBOXX hat wegen seiner Forderungen ein gesetzliches oder vertraglich zulässiges Pfandrecht. Werden fällige Beträge nicht nach Aufforderung innerhalb angemessener Frist beglichen oder werden Waren nach Vertragsende nicht abgeholt, kann SpeicherBOXX die Waren nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB verwerten, verkaufen oder entsorgen.
Vor einem Verkauf oder einer Entsorgung fordert SpeicherBOXX den Kunden in Textform zur Zahlung oder Abholung auf. Der Erlös wird zunächst auf angemessene Entfernungs- und Verwertungskosten und anschließend auf offene Forderungen angerechnet. Ein verbleibender Überschuss wird an den Kunden ausgekehrt, sobald dieser seinen Anspruch nachweist. Reicht der Erlös nicht aus, bleibt der Kunde zur Zahlung des Restbetrags verpflichtet. Unverkäufliche oder wertlose Waren können nach vorheriger Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten des Kunden entsorgt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsbereichen zurückgelassene Gegenstände können entfernt, verwertet, verkauft oder entsorgt werden, soweit dies erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
7. Zugang und Zutritt zur Einheit
Der Kunde darf die Einheit während der veröffentlichten Zugangszeiten betreten. Änderungen der Zugangszeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben. Zugang haben der Kunde und von ihm autorisierte oder begleitete Personen. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Beauftragten.
SpeicherBOXX kann den Zugang bei offenen Forderungen oder aus Sicherheitsgründen verweigern. Der Kunde darf Dritten nur als von ihm autorisierten Beauftragten Zugang gewähren.
SpeicherBOXX sowie seine Vertreter und Auftragnehmer dürfen die Einheit nach angemessener Vorankündigung zur Kontrolle, Wartung oder Reparatur betreten. Ohne Vorankündigung ist der Zutritt im Notfall, bei Gefahr, bei Verdacht auf verbotene Nutzung, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung sowie zur Ausübung von Pfand-, Verwertungs- oder Verkaufsrechten zulässig. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, dürfen Schlösser geöffnet oder aufgebrochen werden.
8. Verbotene Waren und Nutzung
Nicht gelagert werden dürfen insbesondere:
1. ungeschützte Lebensmittel oder verderbliche Waren, die Ungeziefer anlocken können;
2. Lebewesen;
3. brennbare oder entzündliche Stoffe, insbesondere Gas, Farbe, Benzin, Öl, Reinigungsmittel und Druckgase;
4. Waffen, Munition und Sprengstoffe;
5. Chemikalien, radioaktive, biologische oder sonstige gefährliche Stoffe, Giftmüll und Asbest;
6. Gegenstände mit starken Dämpfen oder Gerüchen;
7. illegale, gefälschte, geschmuggelte oder nicht lizenzierte Waren;
8. umweltschädliche oder gefährliche Waren; sowie
9. unersetzliche oder besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Kunstwerke und Gegenstände mit besonderem persönlichem Wert.
Die Einheit darf ausschließlich zur Lagerung genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere die Nutzung als Wohn-, Büro-, Geschäfts- oder Postadresse, Tätigkeiten mit Lärm, Gerüchen, Vibrationen oder sonstigen Belästigungen, eine Gefährdung des Versicherungsschutzes, bauliche Veränderungen, nicht genehmigte Anschlüsse sowie das Blockieren von Zugängen oder das Zurücklassen von Gegenständen und Abfällen.
Der Kunde muss die Einheit sauber und in gutem Zustand halten, Schäden oder Mängel unverzüglich melden und die Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften beachten. Für erforderliche Reinigung, Reparatur, Ersatz, Wiederherstellung oder Entsorgung kann SpeicherBOXX angemessene Kosten berechnen. Eine Reinigungsgebühr beträgt mindestens 75,00 €, sofern nicht ein höherer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Aufwands vorbehalten.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann SpeicherBOXX aus wichtigem Grund kündigen.
9. Verlegung und Eignung der Einheit
SpeicherBOXX kann den Kunden aus sachlichem, betrieblichem oder sicherheitsbezogenem Grund in eine mindestens gleich große andere Einheit verlegen und wird dies grundsätzlich mit angemessener Vorankündigung mitteilen. Bei unmittelbar erforderlicher Schließung oder Abriegelung ist eine kürzere Vorankündigung zulässig. Angemessene Umzugskosten trägt SpeicherBOXX, sofern sie dem Umzug vorher in Textform zugestimmt hat.
Der Kunde muss selbst prüfen, ob die Einheit für seine Waren geeignet ist. SpeicherBOXX übernimmt hierfür keine Garantie. Die Lagerung bestimmter Waren kann verweigert oder ihre Abholung verlangt werden, wenn sie eine Gefahr für Personen oder Eigentum darstellt.
10. Haftung, Versicherung und Freistellung
Die Lagerung erfolgt grundsätzlich auf Risiko und Verantwortung des Kunden. SpeicherBOXX haftet für Verlust oder Beschädigung nur nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB. Eine Haftung für vorübergehende Zugangsbeschränkungen aus Gründen, die SpeicherBOXX nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit kein Versicherungsschutz vereinbart wurde, ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Waren – soweit gesetzlich zulässig – auf 100,00 € je Schadenfall begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Sofern Versicherungsschutz vereinbart wurde, gilt die dem Kunden bereitgestellte Versicherungsübersicht. Der Kunde muss den Versicherungswert zutreffend und ausreichend angeben und Änderungen unverzüglich mitteilen. SpeicherBOXX meldet einen Schadenfall nach schriftlicher Aufforderung an den Versicherer und leitet eine erhaltene Versicherungsleistung abzüglich fälliger Forderungen an den Kunden weiter. SpeicherBOXX schuldet höchstens den Betrag, den es für den konkreten Schadenfall tatsächlich vom Versicherer erhält, und ist nicht verpflichtet, gerichtliche Schritte gegen den Versicherer einzuleiten.
Der Kunde stellt SpeicherBOXX von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Einheit, den gelagerten Waren, dem Verhalten des Kunden oder seiner Beauftragten oder einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsverstoß entstehen. Dies gilt nur, soweit der Kunde den jeweiligen Anspruch oder Schaden zu vertreten hat, und umfasst angemessene Rechtsverfolgungskosten.
11. Gesetzesverstöße und höhere Gewalt
Der Kunde muss alle für die Waren und ihre Lagerung geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei berechtigtem Verdacht eines Verstoßes darf SpeicherBOXX erforderliche und gesetzlich zulässige Maßnahmen ergreifen, Behörden einschalten und gefährliche oder rechtswidrige Waren entfernen oder übergeben.
SpeicherBOXX haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs, die SpeicherBOXX nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Strom- oder Internetausfälle, Ausfälle technischer Anlagen, Streik, behördliche Maßnahmen oder Gesundheitsnotfälle. SpeicherBOXX wird die Auswirkungen nach Möglichkeit begrenzen.
12. Datenschutz und Bonitätsprüfung
SpeicherBOXX verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung und Verwaltung des Vertrags, zur Zahlungsabwicklung, zur Kommunikation, zur Verwaltung des Kundenkontos, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen.
Zur Prüfung des Zahlungsausfallrisikos kann SpeicherBOXX vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft bei
Verband der Vereine Creditreform e. V.
Stand: 15.09.2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der SpeicherBOXX Smart GmbH, An der Hessenhalle 5, 35398 Gießen, Deutschland, E-Mail: info@speicherboxx.de, Telefon: 0800 3213030, („SpeicherBOXX“) und dem Kunden über die Nutzung einer Lagereinheit am Standort Kleve.
Die AGB werden dem Kunden vor der Buchung zugänglich gemacht und durch eine gesonderte Bestätigung in den Vertrag einbezogen. Der Kunde kann sie speichern und ausdrucken. Die Datenschutzerklärung und – sofern gewählt – die Versicherungsbedingungen gelten ergänzend, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
Der Kunde muss Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, in Textform mitteilen.
2. Vertragsschluss und Bonitätsprüfung
Die Darstellung von Lagereinheiten und Preisen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn SpeicherBOXX die Buchung nach erfolgreicher Bonitätsprüfung ausdrücklich bestätigt. Eine Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestätigung bezeichnet ist.
SpeicherBOXX kann vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft bei [genaue Creditreform-Gesellschaft und Anschrift gemäß Vertrag einsetzen] einholen. Hierzu können die für die eindeutige Identifizierung und Prüfung erforderlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum, an Creditreform übermittelt werden. Die Prüfung dient ausschließlich der Entscheidung über den Vertragsschluss und die angebotenen Zahlungsbedingungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Bei einem nicht ausreichenden, unklaren oder technisch nicht auswertbaren Ergebnis wird die Buchung nicht automatisch endgültig bestätigt. SpeicherBOXX kann den Vorgang manuell prüfen oder den Vertragsschluss ablehnen. Eine endgültige Entscheidung erfolgt nicht ausschließlich aufgrund eines automatisiert erzeugten Bonitätswerts, soweit gesetzliche Schutzvorschriften entgegenstehen.
Bis zur ausdrücklichen Vertragsbestätigung besteht kein Anspruch auf eine Lagereinheit, den Zugang zur Anlage, eine Boxenzuweisung oder einen Zugangscode. Wird vor der Vertragsbestätigung bereits ein Betrag autorisiert oder eingezogen, wird er bei Nichtzustandekommen des Vertrags nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen freigegeben oder zurückerstattet. Soweit für die konkrete Bonitätsabfrage eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat, freiwillig und nicht vorangekreuzt eingeholt.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag ist ein monatlich wiederkehrender Vertrag und läuft bis zu seiner wirksamen Kündigung. Er kann zum Ende der jeweiligen Lagerperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb der im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist eingehen. Sie erfolgt vorrangig über das Kundenkonto oder alternativ in Textform an SpeicherBOXX. Nach Vertragsende fallen keine weiteren Lagergebühren an, sofern der Kunde die Waren fristgerecht entfernt und alle offenen Beträge beglichen hat.
4. Lagerung und Berechtigung
Nach wirksamem Vertragsschluss und vollständiger Zahlung darf der Kunde Waren ausschließlich in der zugewiesenen Einheit lagern. Er bestätigt, die Waren zu kennen, und versichert, deren Eigentümer oder zur Einlagerung und Verfügung berechtigt zu sein.
SpeicherBOXX kennt Art, Menge und Wert der Waren nicht, nimmt sie nicht in Besitz und ist weder Verwahrer noch Lagerhalter. Der Vertrag begründet kein Miet- oder Pachtrecht an einer bestimmten Einheit. Größen- und Maßangaben können geringfügig abweichen; maßgeblich ist die tatsächlich bereitgestellte Einheit.
5. Gebühren und Zahlungen
Der Kunde zahlt die im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung angegebenen Lagergebühren sowie vereinbarte Zusatzentgelte. Lagergebühren und Versicherungsentgelte sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu zahlen. Hinzu kommen, soweit vom Kunden zu vertreten, angemessene Kosten des Zahlungsverzugs, der Rechtsverfolgung, der Reinigung, Reparatur, Entsorgung und sonstiger erforderlicher Maßnahmen sowie gesetzliche Steuern und Abgaben.
Bei mehreren Verträgen kann SpeicherBOXX diese in einem Kundenkonto zusammenfassen und Zahlungen nach billigem Ermessen auf die älteste fällige Forderung anrechnen.
6. Zahlungsverzug und zurückgelassene Waren
Bei Zahlungsverzug kann SpeicherBOXX den Zugang zur Anlage und Einheit sperren, die Einheit betreten, Waren überprüfen oder sie in eine andere Einheit verbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die dadurch entstehenden angemessenen Kosten trägt der Kunde, soweit er den Verzug zu vertreten hat. Lagergebühren können bis zur vollständigen Zahlung oder bis zur zulässigen Verwertung, dem Verkauf oder der Entsorgung weiterlaufen.
SpeicherBOXX hat wegen seiner Forderungen ein gesetzliches oder vertraglich zulässiges Pfandrecht. Werden fällige Beträge nicht nach Aufforderung innerhalb angemessener Frist beglichen oder werden Waren nach Vertragsende nicht abgeholt, kann SpeicherBOXX die Waren nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB verwerten, verkaufen oder entsorgen.
Vor einem Verkauf oder einer Entsorgung fordert SpeicherBOXX den Kunden in Textform zur Zahlung oder Abholung auf. Der Erlös wird zunächst auf angemessene Entfernungs- und Verwertungskosten und anschließend auf offene Forderungen angerechnet. Ein verbleibender Überschuss wird an den Kunden ausgekehrt, sobald dieser seinen Anspruch nachweist. Reicht der Erlös nicht aus, bleibt der Kunde zur Zahlung des Restbetrags verpflichtet. Unverkäufliche oder wertlose Waren können nach vorheriger Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten des Kunden entsorgt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsbereichen zurückgelassene Gegenstände können entfernt, verwertet, verkauft oder entsorgt werden, soweit dies erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
7. Zugang und Zutritt zur Einheit
Der Kunde darf die Einheit während der veröffentlichten Zugangszeiten betreten. Änderungen der Zugangszeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben. Zugang haben der Kunde und von ihm autorisierte oder begleitete Personen. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Beauftragten.
SpeicherBOXX kann den Zugang bei offenen Forderungen oder aus Sicherheitsgründen verweigern. Der Kunde darf Dritten nur als von ihm autorisierten Beauftragten Zugang gewähren.
SpeicherBOXX sowie seine Vertreter und Auftragnehmer dürfen die Einheit nach angemessener Vorankündigung zur Kontrolle, Wartung oder Reparatur betreten. Ohne Vorankündigung ist der Zutritt im Notfall, bei Gefahr, bei Verdacht auf verbotene Nutzung, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung sowie zur Ausübung von Pfand-, Verwertungs- oder Verkaufsrechten zulässig. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, dürfen Schlösser geöffnet oder aufgebrochen werden.
8. Verbotene Waren und Nutzung
Nicht gelagert werden dürfen insbesondere:
1. ungeschützte Lebensmittel oder verderbliche Waren, die Ungeziefer anlocken können;
2. Lebewesen;
3. brennbare oder entzündliche Stoffe, insbesondere Gas, Farbe, Benzin, Öl, Reinigungsmittel und Druckgase;
4. Waffen, Munition und Sprengstoffe;
5. Chemikalien, radioaktive, biologische oder sonstige gefährliche Stoffe, Giftmüll und Asbest;
6. Gegenstände mit starken Dämpfen oder Gerüchen;
7. illegale, gefälschte, geschmuggelte oder nicht lizenzierte Waren;
8. umweltschädliche oder gefährliche Waren; sowie
9. unersetzliche oder besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Kunstwerke und Gegenstände mit besonderem persönlichem Wert.
Die Einheit darf ausschließlich zur Lagerung genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere die Nutzung als Wohn-, Büro-, Geschäfts- oder Postadresse, Tätigkeiten mit Lärm, Gerüchen, Vibrationen oder sonstigen Belästigungen, eine Gefährdung des Versicherungsschutzes, bauliche Veränderungen, nicht genehmigte Anschlüsse sowie das Blockieren von Zugängen oder das Zurücklassen von Gegenständen und Abfällen.
Der Kunde muss die Einheit sauber und in gutem Zustand halten, Schäden oder Mängel unverzüglich melden und die Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften beachten. Für erforderliche Reinigung, Reparatur, Ersatz, Wiederherstellung oder Entsorgung kann SpeicherBOXX angemessene Kosten berechnen. Eine Reinigungsgebühr beträgt mindestens 75,00 €, sofern nicht ein höherer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Aufwands vorbehalten.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann SpeicherBOXX aus wichtigem Grund kündigen.
9. Verlegung und Eignung der Einheit
SpeicherBOXX kann den Kunden aus sachlichem, betrieblichem oder sicherheitsbezogenem Grund in eine mindestens gleich große andere Einheit verlegen und wird dies grundsätzlich mit angemessener Vorankündigung mitteilen. Bei unmittelbar erforderlicher Schließung oder Abriegelung ist eine kürzere Vorankündigung zulässig. Angemessene Umzugskosten trägt SpeicherBOXX, sofern sie dem Umzug vorher in Textform zugestimmt hat.
Der Kunde muss selbst prüfen, ob die Einheit für seine Waren geeignet ist. SpeicherBOXX übernimmt hierfür keine Garantie. Die Lagerung bestimmter Waren kann verweigert oder ihre Abholung verlangt werden, wenn sie eine Gefahr für Personen oder Eigentum darstellt.
10. Haftung, Versicherung und Freistellung
Die Lagerung erfolgt grundsätzlich auf Risiko und Verantwortung des Kunden. SpeicherBOXX haftet für Verlust oder Beschädigung nur nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB. Eine Haftung für vorübergehende Zugangsbeschränkungen aus Gründen, die SpeicherBOXX nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit kein Versicherungsschutz vereinbart wurde, ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Waren – soweit gesetzlich zulässig – auf 100,00 € je Schadenfall begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Sofern Versicherungsschutz vereinbart wurde, gilt die dem Kunden bereitgestellte Versicherungsübersicht. Der Kunde muss den Versicherungswert zutreffend und ausreichend angeben und Änderungen unverzüglich mitteilen. SpeicherBOXX meldet einen Schadenfall nach schriftlicher Aufforderung an den Versicherer und leitet eine erhaltene Versicherungsleistung abzüglich fälliger Forderungen an den Kunden weiter. SpeicherBOXX schuldet höchstens den Betrag, den es für den konkreten Schadenfall tatsächlich vom Versicherer erhält, und ist nicht verpflichtet, gerichtliche Schritte gegen den Versicherer einzuleiten.
Der Kunde stellt SpeicherBOXX von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Einheit, den gelagerten Waren, dem Verhalten des Kunden oder seiner Beauftragten oder einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsverstoß entstehen. Dies gilt nur, soweit der Kunde den jeweiligen Anspruch oder Schaden zu vertreten hat, und umfasst angemessene Rechtsverfolgungskosten.
11. Gesetzesverstöße und höhere Gewalt
Der Kunde muss alle für die Waren und ihre Lagerung geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei berechtigtem Verdacht eines Verstoßes darf SpeicherBOXX erforderliche und gesetzlich zulässige Maßnahmen ergreifen, Behörden einschalten und gefährliche oder rechtswidrige Waren entfernen oder übergeben.
SpeicherBOXX haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs, die SpeicherBOXX nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Strom- oder Internetausfälle, Ausfälle technischer Anlagen, Streik, behördliche Maßnahmen oder Gesundheitsnotfälle. SpeicherBOXX wird die Auswirkungen nach Möglichkeit begrenzen.
12. Datenschutz und Bonitätsprüfung
SpeicherBOXX verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung und Verwaltung des Vertrags, zur Zahlungsabwicklung, zur Kommunikation, zur Verwaltung des Kundenkontos, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen.
Zur Prüfung des Zahlungsausfallrisikos kann SpeicherBOXX vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft bei
Verband der Vereine Creditreform e. V.
Hammfelddamm 13
41460 Neuss einholen. Übermittelt werden nur die für die eindeutige Identifizierung und Prüfung erforderlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum. Creditreform verarbeitet die Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Die Datenschutzhinweise von Creditreform sind hier abrufbar: https://www.creditreform.de/datenschutz .
Ergibt die Prüfung ein negatives, unklar auswertbares oder technisch nicht prüfbares Ergebnis, wird die Buchung nicht automatisch endgültig bestätigt. SpeicherBOXX kann manuell prüfen oder den Vertragsschluss ablehnen. Eine endgültige Entscheidung wird nicht ausschließlich aufgrund eines automatisierten Bonitätswerts getroffen, soweit gesetzliche Schutzvorschriften entgegenstehen.
Soweit datenschutzrechtlich zulässig und erforderlich, kann SpeicherBOXX Daten an Zahlungsdienstleister, Versicherer, Inkassodienstleister, Creditreform oder andere Auskunfteien, Betrugspräventionsstellen, Behörden und sorgfältig ausgewählte Dienstleister übermitteln. Weitere Informationen und die Betroffenenrechte enthält die Datenschutzerklärung von SpeicherBOXX: https://booking.speicherboxx.de/datenschutz . Marketing erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.
13. Mitteilungen
Mitteilungen erfolgen mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, über das Kundenkonto oder per Post. Mitteilungen an die zuletzt mitgeteilte E-Mail- oder Postadresse gelten nach den gesetzlichen Zugangsvorschriften als zugegangen. Mitteilungen des Kunden sind an die oben genannte E-Mail- oder Postadresse von SpeicherBOXX zu richten.
14. Vertragsbeendigung
Jede Partei kann den Vertrag nach Maßgabe der in Abschnitt 3 genannten Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei illegalen oder umweltschädlichen Aktivitäten oder erheblichen Vertragsverstößen kann SpeicherBOXX fristlos kündigen. Soweit ein Verstoß heilbar ist, wird grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt, soweit dies gesetzlich nicht entbehrlich ist.
Der Kunde muss die Waren spätestens zum Beendigungszeitpunkt entfernen, die Einheit sauber zurückgeben und alle offenen Beträge begleichen. Für verbleibende Waren gelten die Regelungen zu zurückgelassenen Waren. Die Zahlungspflichten und die Haftung für während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden bleiben bestehen. Befinden sich bei einem berechtigten Zutritt keine Waren in der Einheit, kann SpeicherBOXX den Vertrag kündigen und den Kunden innerhalb angemessener Frist informieren.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen von Gebühren oder sonstigen Vertragsbedingungen teilt SpeicherBOXX dem Kunden in Textform mit. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung, soweit gesetzlich erforderlich. Der Kunde kann bis zum Inkrafttreten einer zulässigen Änderung kündigen, soweit gesetzlich vorgesehen.
Diese AGB, die Buchungsbestätigung, eine gegebenenfalls einbezogene Versicherungsübersicht und sonstige ausdrücklich einbezogene Vertragsunterlagen bilden den Vertrag. Individuelle Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden. Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von SpeicherBOXX, soweit gesetzlich zulässig. Bei mehreren Kunden haften diese nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit dadurch kein zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SpeicherBOXX Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Parteien können sich vor gerichtlichen Schritten um eine einvernehmliche Lösung bemühen; gesetzliche Rechte und der Zugang zu Gerichten bleiben unberührt.
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Ergibt die Prüfung ein negatives, unklar auswertbares oder technisch nicht prüfbares Ergebnis, wird die Buchung nicht automatisch endgültig bestätigt. SpeicherBOXX kann manuell prüfen oder den Vertragsschluss ablehnen. Eine endgültige Entscheidung wird nicht ausschließlich aufgrund eines automatisierten Bonitätswerts getroffen, soweit gesetzliche Schutzvorschriften entgegenstehen.
Soweit datenschutzrechtlich zulässig und erforderlich, kann SpeicherBOXX Daten an Zahlungsdienstleister, Versicherer, Inkassodienstleister, Creditreform oder andere Auskunfteien, Betrugspräventionsstellen, Behörden und sorgfältig ausgewählte Dienstleister übermitteln. Weitere Informationen und die Betroffenenrechte enthält die Datenschutzerklärung von SpeicherBOXX: https://booking.speicherboxx.de/datenschutz . Marketing erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.
13. Mitteilungen
Mitteilungen erfolgen mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, über das Kundenkonto oder per Post. Mitteilungen an die zuletzt mitgeteilte E-Mail- oder Postadresse gelten nach den gesetzlichen Zugangsvorschriften als zugegangen. Mitteilungen des Kunden sind an die oben genannte E-Mail- oder Postadresse von SpeicherBOXX zu richten.
14. Vertragsbeendigung
Jede Partei kann den Vertrag nach Maßgabe der in Abschnitt 3 genannten Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei illegalen oder umweltschädlichen Aktivitäten oder erheblichen Vertragsverstößen kann SpeicherBOXX fristlos kündigen. Soweit ein Verstoß heilbar ist, wird grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt, soweit dies gesetzlich nicht entbehrlich ist.
Der Kunde muss die Waren spätestens zum Beendigungszeitpunkt entfernen, die Einheit sauber zurückgeben und alle offenen Beträge begleichen. Für verbleibende Waren gelten die Regelungen zu zurückgelassenen Waren. Die Zahlungspflichten und die Haftung für während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden bleiben bestehen. Befinden sich bei einem berechtigten Zutritt keine Waren in der Einheit, kann SpeicherBOXX den Vertrag kündigen und den Kunden innerhalb angemessener Frist informieren.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen von Gebühren oder sonstigen Vertragsbedingungen teilt SpeicherBOXX dem Kunden in Textform mit. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung, soweit gesetzlich erforderlich. Der Kunde kann bis zum Inkrafttreten einer zulässigen Änderung kündigen, soweit gesetzlich vorgesehen.
Diese AGB, die Buchungsbestätigung, eine gegebenenfalls einbezogene Versicherungsübersicht und sonstige ausdrücklich einbezogene Vertragsunterlagen bilden den Vertrag. Individuelle Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden. Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von SpeicherBOXX, soweit gesetzlich zulässig. Bei mehreren Kunden haften diese nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit dadurch kein zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SpeicherBOXX Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Parteien können sich vor gerichtlichen Schritten um eine einvernehmliche Lösung bemühen; gesetzliche Rechte und der Zugang zu Gerichten bleiben unberührt.
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